WAS IST EINE BEGLAUBIGUNG UND BENÖTIGE ICH EINE BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG?

Bei der Übersetzung offizieller Dokumente kann es erforderlich sein, die Richtig- und Vollständigkeit der Übersetzung durch Beglaubigung zu bestätigen. Eine Beglaubigung kann nur von einem Übersetzer vorgenommen werden, der vor einem deutschen Gericht oder einer entsprechenden Institution im Ausland vereidigt worden ist. Zur Beglaubigung versieht der Übersetzer die Übersetzung mit einer Beglaubigungsformel, einem Stempel und einer Unterschrift.

Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, beraten wir Sie jederzeit gerne darüber, ob eine Beglaubigung Ihrer Dokumente erforderlich ist.

Weitere Informationen zur Beglaubigung finden Sie hier:

Auswärtiges Amt

Konsularinfo

WAS IST EINE APOSTILLE/EINE LEGALISATION?

Durch eine sog. Apostille wird die Echtheit einer in Deutschland ausgestellten Urkunde ausländischen Behörden gegenüber bestätigt. Ob eine Apostille benötigt wird, hängt von dem jeweiligen Land und der jeweiligen Behörde ab und sollte unbedingt im Vorwege geklärt werden. Wird nämlich eine Apostille benötigt, muss auch diese übersetzt werden.

Weitere Informationen zur Apostille und Legalisation finden Sie hier:

Auswärtiges Amt

Konsularinfo

WAS KOSTET EINE ÜBERSETZUNG?

Der Preis einer Übersetzung richtet sich nach der Anzahl der zu übersetzenden Worte oder Zeilen.

Der Wort-/Zeilenpreis variiert dabei nach dem Schwierigkeitsgrad des zu übersetzenden Textes, der Sprachkombination und der gewünschten Bearbeitung (Beglaubigt, Basic, Business).

Je mehr Übersetzer für eine bestimmte Sprachgruppe zur Verfügung stehen, desto niedriger ist der Wort- bzw. Zeilenpreis. Daher sind die Preise für seltene Sprachkombinationen meist höher.

Eine allgemeingültige Aussage über die Kosten einer Übersetzung ist daher nicht ohne weiteres möglich. Deshalb erstellen wir Ihnen stets ein individuelles und unverbindliches Angebot, bevor Sie sich entscheiden.

Auch kleine Übersetzungsaufträge fordern hohen Verwaltungsaufwand. Übersteigt der Preis einer Übersetzung EUR 30,00 nicht, berechnen wir daher eine Mindestpauschale von EUR 30,00.

Für unsere Auftraggeber im öffentlichen Dienst rechnen wir nach den gesetzlichen Vorschriften ab. § 11 JVEG regelt, dass das Honorar für Übersetzungen sich nach der Anzahl der Normzeilen bestimmt. Eine Normzeile besteht aus 55 Anschlägen inklusive Leerzeichen. Maßgebend für die Anzahl der Anschläge ist der Text in der Zielsprache. Eine Ausnahme gilt, wenn in der Ausgangssprache – nicht jedoch in der Zielsprache - lateinische Schriftzeichen verwendet werden. Dann ist die Anzahl der Anschläge des Textes in der Ausgangssprache maßgebend.

 

11 JVEG HONORAR FÜR ÜBERSETZUNGEN

(1) 1Das Honorar für eine Übersetzung beträgt 1,55 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes (Grundhonorar). 2Bei nicht elektronisch zur Verfügung gestellten editierbaren Texten erhöht sich das Honorar auf 1,75 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge (erhöhtes Honorar). 3Ist die Übersetzung wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls, insbesondere wegen der häufigen Verwendung von Fachausdrücken, der schweren Lesbarkeit des Textes, einer besonderen Eilbedürftigkeit oder weil es sich um eine in Deutschland selten vorkommende Fremdsprache handelt, besonders erschwert, beträgt das Grundhonorar 1,85 Euro und das erhöhte Honorar 2,05 Euro. 4Maßgebend für die Anzahl der Anschläge ist der Text in der Zielsprache;werden jedoch nur in der Ausgangssprache lateinische Schriftzeichen verwendet, ist die Anzahl der Anschläge des Textes in der Ausgangssprache maßgebend. 5Wäre eine Zählung der Anschläge mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, wird deren Anzahl unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Anzahl der Anschläge je Zeile nach der Anzahl der Zeilen bestimmt.

(2) Für eine oder für mehrere Übersetzungen aufgrund desselben Auftrags beträgt das Honorar mindestens 15 Euro.

(3) Soweit die Leistung des Übersetzers in der Überprüfung von Schriftstücken oder Aufzeichnungen der Telekommunikation auf bestimmte Inhalte besteht, ohne dass er insoweit eine schriftliche Übersetzung anfertigen muss, erhält er ein Honorar wie ein Dolmetscher.

WIE ERHALTE ICH EIN ANGEBOT FÜR EINE ÜBERSETZUNG?

Über unser online-Formular können Sie bequem eine Anfrage absenden.

Anfrage senden

Wir melden uns sodann schnellstmöglich per e-Mail bei Ihnen und unterbreiten Ihnen ein Angebot zur Übersetzung Ihres Dokumentes. Falls Sie mit dem Angebot einverstanden sind und wir für Sie tätig werden sollen, erteilen Sie den Auftrag. Ihre Übersetzung wird dann von uns bearbeitet.

WAS KOSTET EIN DOLMETSCHEREINSATZ?

Der Preis eines Dolmetschereinsatzes bestimmt sich nach dem vereinbarten Stundenhonorar. Die Höhe des Stundenhonorars unserer Dolmetscher ist abhängig von Sprachkombination, Schwierigkeitsgrad und Fachrichtung. Dabei werden An-, Abfahrts- und Wartezeit grundsätzlich als Arbeitszeit berechnet.

Für unsere Auftraggeber aus dem öffentlichen Dienst rechnen wir nach § 9 Abs. 3 JVEG ab.

(3) 1Das Honorar des Dolmetschers beträgt für jede Stunde 70 Euro und, wenn er ausdrücklich für simultanes Dolmetschen herangezogen worden ist, 75 Euro; maßgebend ist ausschließlich die bei der Heranziehung im Voraus mitgeteilte Art des Dolmetschens. 2Ein ausschließlich als Dolmetscher Tätiger erhält eine Ausfallentschädigung, soweit er durch die Aufhebung eines Termins, zu dem er geladen war und dessen Aufhebung nicht durch einen in seiner Person liegenden Grund veranlasst war, einen Einkommensverlust erlitten hat und ihm die Aufhebung erst am Terminstag oder an einem der beiden vorhergehenden Tage mitgeteilt worden ist. 3Die Ausfallentschädigung wird bis zu einem Betrag gewährt, der dem Honorar für zwei Stunden entspricht.

WIE LASSE ICH DEM ÜBERSETZUNGSBÜRO ALTUN MEINE TEXTE ZUKOMMEN?

Sollen wir für sie tätig werden, können Sie uns Ihre Dokumente auf elektronischem Wege als PDF oder Word-Datei zusenden. Bitte beachten Sie jedoch, dass uns für die Beglaubigung von Zeugnissen und Diplomen das Originaldokument oder eine beglaubigte Kopie vorliegen muss. Dieses Dokument können Sie uns auf dem Postwege per Einschreiben zukommen lassen oder persönlich einreichen.

WIE ERHALTE ICH MEINE ÜBERSETZUNG?

Ihre Übersetzung lassen wir Ihnen auf dem Postwege zukommen. Im Normalfall wird die fertige Übersetzung Ihnen per Post in ein bis zwei Werktagen zugestellt. Selbstverständlich können Sie ihre Übersetzung während unserer Öffnungszeiten auch persönlich abholen.

Soweit es sich um einen Eilauftrag handelt, lassen wir Ihnen die fertige Übersetzung innerhalb von 24 Stunden elektronisch zukommen und versenden das Dokument zusätzlich per Post.

WERDEN MEINE DATEN VERTRAULICH BEHANDELT?

Wir verpflichten uns in unseren AGB unseren Kunden gegenüber zu absolutem Stillschweigen über den Inhalt des zu übersetzenden Textes. Auch verpflichten wir wiederum die von uns für die Bearbeitung Ihres Textes eingesetzten Übersetzer zur Geheimhaltung. Durch Verschlüsselungssysteme stellen wir zudem sicher, dass Ihre Dokumente bei uns sicher sind und nicht in die falschen Hände geraten.